Verhalten

Verhalten bei Zahnunfall  

Auch Bagatellunfälle können Komplikationen nach sich ziehen. Melden Sie sich auf jeden Fall bei uns.

Herausgeschlagener Zahn

Suchen Sie den Zahn, denn er kann erfolgreich wieder eingesetzt werden. Der Zahn darf nur an der Zahnkrone und nicht an der Zahnwurzel angefasst werden, da diese fast vollständig mit lebenden Zellen bedeckt ist.

Auch wenn der Zahn verschmutzt ist darf er auf keinen Fall gereinigt werden. Am besten wird der Zahn zum Transport in ein spezielles Nährmedium gelegt, z.B. in die Zahnrettungsbox „Dentosafe“, welche in Drogerien und Apotheken gekauft werden kann. Schulen und Sportclubs sollten sinnvollerweise eine solche Box besitzen. Der Zahn kann auch für kurze Zeit in steriler Kochsalzlösung oder in steriler Milch (UHT) gelagert werden. Notfalls ist der Zahn zum Feuchthalten in Kunststoff-Folie einzuwickeln (z.B. Gefrierbeutel). Wenig geeignet ist Wasser. Nie sollte Papier zum Einwickeln verwendet werden!

Zahnlockerung

Am gelockerten Zahn sollte nicht manipuliert sondern rasch eine Zahnarztpraxis aufgesucht werden.

Der Zahn ist nicht mehr zu sehen

Der Zahn kann herausgeschlagen sein oder aber er wurde in den Kiefer hineingeschlagen. Ein Röntgenbild gibt Aufschluss darüber, ob der Zahn im Kiefer steckt oder ausgeschlagen wurde.

Eine Ecke ist abgebrochen

Das abgebrochene Stück soll gesucht werden. Bei abgebrochener Zahnkrone gilt: je mehr weg ist, umso dringender ist eine Behandlung innert kurzer Zeit. Die Bruchstücke werden feucht und möglichst keimarm (z.B. in der Zahnrettungs- box) zur Zahnarztpraxis transportiert werden.

Trotz Umfall ist nichts zu sehen

Trotzdem soll der Zahnarzt aufgesucht und der Unfall dokumentiert werden. Obwohl man nichts sieht kann z.B. die Wurzel abgebrochen sein. Auch sind Folgeschäden erst nach Jahren möglich. Deshalb ist auch in diesem Fall der Unfall unverzüglich der Versicherung zu melden!

Zahnumfall und Versicherung

Alle Zahnunfälle sind unverzüglich der Versicherung zu melden. Das volle Ausmass eines Zahnschadens zeigt sich oft erst nach Jahren. Die Behandlung kann sehr viel teurer zu stehen kommen als im Moment des Unfalls ersichtlich ist. Nur durch gut dokumentierte zahnärztliche Untersuchungen kann ein eventueller Folgeschaden auf den Unfall zurückgeführt werden. Und nur dann sind die Versicherungen verpflichtet die Kosten für die Behandlung zu übernehmen.

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